Erfreuliches

"Der Heise Zeitschriften Verlag wird gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen. Am 28. Juli 2005 hat das OLG entschieden, dass der zum Verlag gehörende News-Dienst heise online keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf. Durch dieses Verbot werde die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse ihrer Ansicht nach unzulässig eingeschränkt, erklärte die Verlagsleitung."

Weiterlesen!

Trackback URL:
https://segfault.twoday.net/stories/947164/modTrackback

logo

Und täglich grüßt das Küchenferkel

WikiLeaks

[suchen]

 

[vegetieren]

Du bist nicht angemeldet.

[zwitschern]

Twitter Updates

    follow me on Twitter

    [veralten]

    Online seit 7525 Tagen
    Zuletzt aktualisiert: 15. Jul, 02:08

    [werben]